Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der UNDEO GmbH
1. Geltungsbereich
Soweit keine abweichenden Vertragsbedingungen im einzelnen ausgehandelt wurden, erfolgen unsere Vertragsabschlüsse auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsabschlüsse
Vertragsabschlüsse mit uns bedürfen zu ihrem Zustandekommen der schriftlichen Form. Das gilt auch für alle im einzelnen ausgehandelten Vertragsbedingungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Spätestens mit der Abnahme der Ware erklärt sich der Kunde auch mit der Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote werden erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. Auslieferung der Ware verbindlich.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich – falls nichts anderes vereinbart – ab Lager Markt Indersdorf einschließlich normaler Verpackung. Die Rechnung erfolgt zu den Tag der Lieferung geltenden Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Rechnungen sind fällig innerhalb der gewährten Frist nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Wir behalten uns vor, auch alle übrigen Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen und damit in Zusammenhang stehenden Rechten abzutreten.
3.3 Bei Zielüberschreitung berechnen wir bankübliche Zinsen, Provisionen und Spesen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden wird hierdurch nicht berührt. Außerdem haben wir das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen und noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistungen zu erbringen.
3.4 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Markt Indersdorf. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten des Abnehmers.
3.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
4. Leistungserbringung
4.1 Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2 Kommen wir mit unserer Leistung in Verzug, so muss der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Erfolgt auch während der Nachfrist keine Ablieferung, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen, soweit nicht uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Teilleistungen darf der Kunde nur zurückweisen, wenn nachgewiesen werden kann, dass durch den teilweisen Verzug sein Interesse an dem gesamten Vertrag fortgefallen ist.
4.3 Höhere Gewalt berechtigt uns, unsere Leistungen für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten auch Streiks, unvorhersehbare Betriebsstörungen beim Produzenten, Rohstoffverknappung oder unvorhersehbare Ausfälle bei unserer eigenen Auslieferung. Unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche kann der Kunde in diesen Fällen von uns die Erklärung verlangen, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Zeit liefern wollen. Erklären wir uns nicht, so kann der Kunde zurücktreten.
5. Gewährleistung
5.1 Mängel an der vom Kunden bei uns gekaufter Ware, die bei sachgemäßer Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Ablieferung der Ware schriftlich angezeigt werden. Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar sind, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden.
5.2 Garantiefälle werden im Rahmen der Garantiebestimmungen der Hersteller abgewickelt.
5.3 Keine Gewährleistung besteht für Transportschäden und Schäden, die durch die Verwendung nicht geeigneten Zubehörs oder unsachgemäßer Behandlung entstanden sind.
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auch Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder der Abnehmer Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen geltend macht, die ihn gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die von uns an den Kunden gelieferten Waren stehen, solange Geldforderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden bestehen, unter Eigentumsvorbehalt. Im Falle der Verbindung oder Verarbeitung der Ware erwerben wir anstelle unseres bisherigen Alleineigentums, sofern es untergehen sollte, in Höhe des Wertanteils unserer Ware, Miteigentum an dem neu entstehenden Gegenstand. Außerdem überträgt uns der Kunde schon jetzt seine dabei entstehenden Eigentumsrechte und verpflichtet sich, den neu entstehenden Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren.
6.2 Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende sogenannte Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Dieses Recht können wir im Falle der Gefährdung unserer Ansprüche widerrufen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung sowie zur Sicherheitsübereignung, ist der Kunde nicht befugt. Werden unsere Rechte an der Vorbehaltsware durch Dritte beeinträchtigt, wie etwa durch Pfändung, so hat der Kunde uns dies unverzüglich mitzuteilen.
6.3 Die durch die Veräußerung der Vorbehaltsware an Dritte entstehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt ab. Auf Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekannt zugeben, uns oder einem von uns benannten Dritten die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Drittschuldner erforderlichen Unterlagen auszuhändigen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Bis zum jederzeitigen Widerruf ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, die uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsware dem Vorbehaltseigentümer zurückzugeben oder ihm gegebenenfalls die Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte auf Verlangen abzutreten. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Vorbehaltseigentümer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
6.5 Auf Verlangen werden dem Kunden die Sicherheiten insoweit freigegeben, als der Wert der Sicherheit in die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
7. Haftung
Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei den, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Abnehmer gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll.
8. Datensicherung / Datenverlust
Bevor unsere Servicetechniker an Ihrer Computeranlage mit der Arbeit beginne, sollten Sie eine Datensicherung durchgeführt haben. Wenn Sie dazu keine Möglichkeit haben, sind wir gerne bereit dies für Sie zu erledigen. Die aufgewendete Zeit für die Datensicherung, stellen wir Ihnen in Rechnung.
Für einen Datenverlust, der durch Arbeiten an Ihrer Computeranlage entsteht, kann die Firma UNDEO GmbH nicht haftbar gemacht werden. Die Kosten für eine evtl. Datenrekonstruktion sind vom Auftraggeber (Kunden) zu tragen.
9. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Gerichtsstand für alle mit uns entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist nach unserer Wahl das sachlich zuständige Gericht in München. Auch bei Geschäften mit Auslandberührung findet deutsches Recht Anwendung.
10. Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zeiten werden je angefangenen 15 Minuten berechnet. Spesen und Übernachtungskosten werden nach Aufwand abgerechnet.
Markt Indersdorf, den 1. April 2001